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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oxni GmbH

1 Allgemeines

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Oxni GmbH und seinen Kunden. Bei Bestellung bestätigen Sie, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und damit einverstanden zu sein. Abweichen-de Bedingungen von Kunden gelten nur dann, wenn Oxni GmbH ausdrücklich der Annahme dieser Be-dingungen zugestimmt hat.

2 Geltungsbereich

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträ-gen über Dienstleistungen und Produkte mit der Oxni GmbH .

2.2 Mit der Einreichung der Auftragsbestätigung gelten diese AGB vom Kunden als akzeptiert.

2.3 Änderungen oder Ergänzungen müssen von der Oxni GmbH schriftlich bestätigt werden.

2.4 Die Oxni GmbH kann durch schriftliche Erklärung dem Widerruf oder einer Änderung eines bestätigten Auftrages zustimmen, wenn der Stand der geleiste-ten Arbeiten dies zulässt. Die aus dem Widerruf oder der Änderung eines Auftrages entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

3 Angebot - Verfügbarkeit - Preise

3.1 Das Angebot einschliesslich Demonstration erfolgt unentgeltlich, sofern zwischen dem Kunden und der Oxni GmbH nichts anderes vereinbart wurde.

3.2 Die Oxni GmbH reicht das Angebot gestützt auf die Anfrage des Kunden ein. Es steht ihr frei, zusätzlich Varianten einzureichen.

3.3 Die blosse Einsicht der Angebote auf unsere Website ist unverbindlich und begründet kein Rechtsverhält-nis. Die aufgeführten Preise, Produkteabbildungen, Farben und Produktebeschreibungen sind ohne Ge-währ. Lieferfristen, Verfügbarkeit, sowie Irrtum vor-behalten.

3.4 Verfügbarkeit Alle Angaben zu Lieferdaten erfolgen unverbindlich. Sie können sich je nach Produktions- und Liefersituation jederzeit ohne Ankündigung än-dern. Sollte das Produkt aufgrund der Beschaf-fungssituation nicht geliefert werden können, tritt ei-ne Lieferunmöglichkeit ein, die zur Vertragsauflö-sung führt. Der Zwischenverkauf ist vorbehalten.

3.5 Produkte, welche sich bei uns an Lager befinden, werden sofort nach dem Eingang der Bestellung durch uns verarbeitet, andere Produkte werden bei Lieferanten bestellt. Die bestellten Produkte werden gemäss Absprache mit dem Kunden ausgeliefert. Verzögerungen aufgrund Nichtverfügbarkeit bei Lie-feranten oder fehlende Informationen vom Kunden ergeben keinerlei Ansprüche des Kunden.

3.6 Angebote sind während 30 Tagen seit Einreichung gültig. Ausgenommen sind Angebote aus unserem Webshop.

3.7 Sämtliche Angaben und Preise in den Angeboten der Oxni GmbH an den Kunden, die sich auf Leistungen von Dritten beziehen, sind bis zur Auftragsbestäti-gung durch die Oxni GmbH unverbindlich.

3.8 Mündliche Angebote sind unverbindlich und bedür-fen der schriftlichen Bestätigung durch die Oxni GmbH

4 Vergütung – Zahlung

4.1 Die Oxni GmbH erbringt die Leistungen zu Festprei-sen oder nach Aufwand. Die Kostenarten und Kos-tensätze werden im Angebot bekannt gegeben.

4.2 Der Kunde bezahlt die Ware mit einer der bereitge-stellten Zahlungsarten innert der vereinbarten Zah-lungsfrist.

4.3 Die Preise verstehen sich netto, in Schweizer Fran-ken (CHF) oder Euro (EUR) exklusiv Mehrwertsteu-er (MWST), ohne Abzüge, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

4.4 Die Vergütung gilt alle Leistungen ab, die zur gehöri-gen Vertragserfüllung notwendig sind. Durch die Vergütung abgedeckt sind insbesondere alle Neben-kosten wie Spesen, Sekretariatsleistungen, alle So-zialleistungen und andere Entschädigungsleistungen für Krankheit, Invalidität und Todesfall sowie öffentli-che Abgaben. Die Teuerung wird nur nach besonde-rer schriftlicher Vereinbarung berücksichtigt.

4.5 Bei Vorauszahlung überweist der Kunden den Rech-nungsbetrag innert 3 Tagen nach Erhalt der Bestell-bestätigung. Trifft die Vorauszahlung nicht innert 8 Tagen bei Oxni GmbH ein, ist diese berechtigt, ohne weitere Ankündigung vom Vertrag zurückzutreten.

4.6 Die Vergütung wird gemäss Zahlungsplan fällig. Sie richtet sich nach Arbeitsfortschritt und aufgelaufe-nem Aufwand. Die Oxni GmbH macht sie bei Fällig-keit mit Rechnung geltend. Der Kunde leistet fällige Zahlungen innerhalb dreissig Tagen nach Erhalt der Rechnung. Ist der Kunde mit einer elektronischen Rechnungsübermittlung einverstanden, gilt als Rechnungseingangsdatum der Tag des Versands plus ein Tag.

5 Ausführung

5.1 Die Oxni GmbH verpflichtet sich zu einer sachkun-digen und sorgfältigen Vertragserfüllung.

5.2 Vertragsänderungen oder Vertragsergänzungen er-folgen schriftlich.

5.3 Die Oxni GmbH informiert den Kunden regelmässig über den Fortschritt der Arbeiten und zeigt ihm sofort schriftlich alle Umstände an, welche die vertragsge-mässe Erfüllung beeinträchtigen. Dem Kunden steht jederzeit ein Kontroll- und Auskunftsrecht über alle Teile des Auftrags zu.

5.4 Die Lieferfrist wird angemessen verlängert, wenn Behinderungen wie zum Beispiel Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Massnahmen, Betriebsstörun-gen, Streiks, Aussperrungen, Roh- und Betriebs-stoffmangel und sonstige unvorhergesehene Ereig-nisse, welche die Oxni GmbH trotz Anwendung ge-botener Sorgfalt nicht abwenden kann und bei der Oxni GmbH selbst oder einem Vorlieferanten eintre-ten. Das gleiche gilt, wenn der Kunde mit der Erfül-lung seiner vertraglichen Pflichten in Verzug ist.

5.5 Die Oxni GmbH erfüllt den Auftrag grundsätzlich persönlich und darf den Kunden Dritten gegenüber nicht verpflichten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

5.6 Die Oxni GmbH setzt nur sorgfältig ausgewählte und gut ausgebildete Mitarbeitende ein. Sie beachtet da-bei insbesondere das Interesse des Kunden an Kontinuität. Sie ersetzt auf Verlangen des Kunden innert nützlicher Frist Mitarbeitende, welche nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen oder sonst wie die Vertragserfüllung beeinträchtigen.

6 Schutzrechte

6.1 Alle bei der Vertragserfüllung durch die Erbringung von Dienstleistungen entstandenen Schutzrechte des geistigen Eigentums gehören dem Kunden.

6.2 Die Oxni GmbH verpflichtet sich, Forderungen Drit-ter wegen Verletzung von Schutzrechten unverzüg-lich abzuwehren und sämtliche Kosten inbegriffen Schadenersatzleistungen, welche dem Kunden dar-aus entstehen, zu übernehmen.

6.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Oxni GmbH unver-züglich über solche Forderungen in Kenntnis zu set-zen und ihr alle zu ihrer Abwehr dienlichen Unterla-gen zur Verfügung zu stellen, soweit nicht Geheim-haltungsgründe entgegenstehen.

6.4 Die Weitergabe der SYBERA Produkte richtet sich nach den aktuellen gültigen lizenztechnischen Ver-fahrensgrundsätze der SYBERA GmbH. Die Lizen-zierung und Registrierung der SYBERA Software er-folgt ausschliesslich durch die SYBERA GmbH.

7 Eigentumsvorbehalt und Gefahrübergang

7.1 Die Oxni GmbH bleibt bis zur vollständigen Bezah-lung Eigentümerin der Lieferung. Bei Zahlungsver-zug ist die Oxni GmbH nach angemessenerer Frist zur Rückforderung der Ware berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.

7.2 Im Falle eines Zahlungsverzuges behält sich Oxni GmbH vor, angemessene Verzugszinsen und Mahngebühren in Rechnung zu stellen.

7.3 Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden über.

8 Wahrung der Vertraulichkeit

8.1 Die Vertragsparteien behandeln alle Tatsachen ver-traulich, die weder offenkundig noch allgemein zu-gänglich sind. Die Vertraulichkeit ist schon vor Be-ginn des Vertragsabschlusses zu wahren und bleibt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses beste-hen. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungs-pflichten.

8.2 Will die Oxni GmbH mit diesem Vertragsverhältnis werben oder darüber publizieren, bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Kunden.

9 Verzug

9.1 Die Oxni GmbH kommt bei Nichteinhalten der im Vertrag als verzugsbegründend vereinbarten Termi-ne (Verfalltagesgeschäfte) ohne weiteres in Verzug, in den übrigen Fällen nach Mahnung unter Einräu-mung einer angemessenen Nachfrist.

9.2 Wird bis zum Ablauf der Nachfrist der Vertragsinhalt nicht erfüllt, kann der Kunde unter schriftlicher Mittei-lung an die Oxni GmbH vom Vertrag zurücktreten. Die bis zur Vertragsauflösung erbrachten Leistungen sind zu vergüten.

9.3 Kommt die Oxni GmbH in Verzug, so schuldet sie eine Konventionalstrafe in der Höhe von 1‰ der Vergütung pro Verspätungstag, höchstens aber 5% der gesamten Vergütung.

9.4 Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit die Oxni GmbH nicht von seinen vertraglichen Ver-pflichtungen. In Fällen höherer Gewalt ist keine Kon-ventionalstrafe geschuldet.

10 Abnahmeverpflichtung, Umtausch und Rückgabe

10.1 Mit der Aufgabe der Bestellung verpflichtet sich der Kunde, die Ware wie bestellt abzunehmen. Die Mög-lichkeit einer nachträglichen Änderung, Stornierung oder Teilstornierung einer Bestellung durch den Kun-den, ist abhängig vom Zeitpunkt und den bestellten Produkten. Es liegt im freien Ermessen von Oxni GmbH, eine solche Änderung/Stornierung kostenlos oder gegen eine Umtriebsentschädigung zu gewäh-ren oder abzulehnen.

10.2 Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch. Wird dies durch Oxni GmbH aus Kulanz gewährt, kann eine angemessene Umtriebs-entschädigung in Rechnung gestellt werden. Grund-sätzlich ausgeschlossen sind Verbrauchsmaterialen.

10.3 Die Ware muss in der Originalverpackung und mit vollständigem Zubehör und einer Kopie des Liefer-scheins retourniert werden. Rücksendungen müssen angemessen verpackt werden und erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden an die Adresse von Oxni GmbH. Wir empfehlen die Sendung einzu-schreiben. Rücksendungen, die keinem Kunden zu-geordnet werden können, werden von Oxni GmbH nach 30 Tagen entsorgt.

10.4 Erfolgt die Rücksendung aufgrund eines Mangels, ist eine ausführliche Fehlerbeschreibung beizulegen. Besteht kein feststellbarer Fehler, ist Oxni GmbH be-rechtigt die Kosten für die Prüfung und der Rück-sendung an den Kunden in Rechnung zu stellen.

11 Prüf- und Warenannahme Pflicht

11.1 Der Kunde prüft die Unversehrtheit, Richtigkeit und Vollständigkeit der gelieferten oder abgeholten Wa-ren sofort nach Erhalt. Mängel sind unmittelbar nach der Entdeckung, jedoch spätestens innert 5 Tagen mitzuteilen. Produkt und Verpackung sind im Liefer-zustand aufzubewahren. Das Produkt darf nicht in Betrieb genommen werden.

11.2 Wird von unserem Logistikpartner ausgelieferte Wa-re nicht angenommen oder zur Abholung bestellte Ware nicht innert 5 Arbeitstagen abgeholt, ist Oxni GmbH berechtigt, ohne weitere Anzeige vom Ver-trag zurückzutreten und eine angemessene Um-triebsentschädigung in Rechnung zu stellen.

12 Gewährleistung

12.1 Die Gewährleistung erfolgt im gesetzlichen Rahmen. Die Wahl für Nachbesserung, Wandlung, Ersatz oder Preisminderung liegt bei Oxni GmbH.

12.2 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind vom Kunden verursachte Schäden (z.B. Sturz, Schlag und Feuchtigkeit, mangelnde Sorgfalt, Fehlmanipula-tion, unsachgemässe Lagerung etc.).

12.3 Die Oxni GmbH haftet für getreue und sorgfältige Ausführung und garantiert, dass ihre Leistungen den vertraglichen Bedingungen und Spezifikationen so-wie dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen.

12.4 Die Oxni GmbH ist im Falle einer Gewährleistungs-pflicht frei, entweder Ersatzlieferung oder Nachbes-serung anzubieten.

12.5 Die Beauftragung für Reparaturen an Dritte erfolgt ausschliesslich durch die Oxni GmbH Der Anspruch auf Kostenrückerstattung aus Fremdreparaturen ist ausgeschlossen.

12.6 Für die Softwareprodukte der SYBERA GmbH wird kein Gewähr über die Vollständigkeit, Funktionalität oder Richtigkeit der gelieferten Software übernom-men. Insbesondere wird keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden übernommen, welche aus Installation oder Nutzung der mitgelieferten Software hervorgehen.

12.7 Die Gewährleistungs- und Verjährungsfristen betra-gen bei allen Produkten 12 Monate nach Rech-nungsstellung. Sie werden mit Anerkennung oder Beseitigung eines Mangels nicht unterbrochen.

12.8 Eine Rückgabe für Softwareprodukte ist ausge-schlossen.

12.9 Soweit die Haftung der Oxni GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmende, Mitar-beitende, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehil-fen. 12.10 Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.

13 Widerruf und Kündigung

13.1 Der Auftrag kann von jeder Vertragspartei jederzeit schriftlich widerrufen oder gekündigt werden. Die bis zur Vertragsauflösung erbrachten Leistungen sind abzugelten.

13.2 Schadenersatzansprüche wegen Vertragsauflösung zur Unzeit bleiben vorbehalten. Ausgeschlossen ist der Ersatz entgangenen Gewinns.

14 Abtretung und Verpfändung

14.1 Die der Oxni GmbH aus dem vorliegenden Vertrag zustehenden Forderungen dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Kunden weder abgetreten noch verpfändet werden.

15 Export

15.1 Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung aller einschlägigen in- und ausländischen Exportvorschrif-ten.

15.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle geltenden nationalen und internationalen Exportkontroll- und Sanktions-vorschriften, insbesondere die der Vereinten Natio-nen, der Europäischen Union, Deutschlands und der Vereinigten Staaten einzuhalten. Darüber hinaus ist die Lieferung von gelisteten Dual-Use-Produkten strengstens auf Importe zum freien Verkehr in die Gerichtsbarkeit des Kunden beschränkt. Importe in Freihandelszonen oder Freilager sind strengstens verboten. Diese Verpflichtung gilt nur, soweit sie nicht zu einem Verstoss gegen EU- oder schweizeri-sche Sperrverordnungen führt.

16 Verfahrensgrundsätze

16.1 Die Oxni GmbH hält die für ihre Arbeitnehmenden am Ort der Leistung geltenden Arbeitsschutzbe-stimmung und Arbeitsbedingungen ein.

16.2 Die Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohngleichheit wird gewährleistet.

16.3 Als Arbeitsbedingungen gelten die Gesamtarbeits-verträge und die Normalarbeitsverträge, wo diese fehlen die tatsächlichen orts- und berufsüblichen Ar-beitsbedingungen.

16.4 Hält die Oxni GmbH die Verfahrensgrundsätze nicht ein, so schuldet sie eine Konventionalstrafe. Sie be-trägt 10% der Vertragssumme, aber höchstens CHF 100‘000.-. Die Bezahlung der Konventionalstrafe be-freit die Oxni GmbH nicht von der Einhaltung dieser Pflichten.

17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

17.1 Es gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts-bedingungen und subsidiär die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.

17.2 Gerichtsstand ist Winterthur, sofern vertraglich nichts anders vereinbart wurde.

18 Salvatorische Klausel

18.1 Sollten diese Regelungen oder Teile dieser Regelun-gen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht be-rührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine Re-gelung zu ersetzen, die deren wirtschaftlichem Sinn am nächsten kommt.

19 Gültigkeit

19.1 Ausgabe 2022, bis auf Widerruf.

10.  Abnahmeverpflichtung, Umtausch und Rückgabe

10.1.   Mit der Aufgabe der Bestellung verpflichtet sich der Kunde, die Ware wie bestellt abzunehmen. Die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung, Stornierung oder Teilstornierung einer Bestellung durch den Kunden, ist abhängig vom Zeitpunkt und den bestellten Produkten. Es liegt im freien Ermessen von Oxni GmbH, eine solche Änderung/Stornierung kostenlos oder gegen eine Umtriebsentschädigung zu gewähren oder abzulehnen.

10.2.   Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch. Wird dies durch Oxni GmbH aus Kulanz gewährt, kann eine angemessene Umtriebsentschädigung in Rechnung gestellt werden. Grundsätzlich ausgeschlossen sind Verbrauchsmaterialen.

10.3.   Die Ware muss in der Originalverpackung und mit vollständigem Zubehör und einer Kopie des Lieferscheins retourniert werden. Rücksendungen müssen angemessen verpackt werden und erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden an die Adresse von Oxni GmbH. Wir empfehlen die Sendung einzuschreiben. Rücksendungen, die keinem Kunden zugeordnet werden können, werden von Oxni GmbH nach 30 Tagen entsorgt.

10.4.   Erfolgt die Rücksendung aufgrund eines Mangels, ist eine ausführliche Fehlerbeschreibung beizulegen. Besteht kein feststellbarer Fehler, ist Oxni GmbH berechtigt die Kosten für die Prüfung und der Rück-sendung an den Kunden in Rechnung zu stellen.

11.  Prüf- und Warenannahme Pflicht

11.1.   Der Kunde prüft die Unversehrtheit, Richtigkeit und Vollständigkeit der gelieferten oder abgeholten Waren sofort nach Erhalt. Mängel sind unmittelbar nach der Entdeckung, jedoch spätestens innert 5 Tagen mitzuteilen. Produkt und Verpackung sind im Liefer-zustand aufzubewahren. Das Produkt darf nicht in Betrieb genommen werden.

11.2.   Wird von unserem Logistikpartner ausgelieferte Ware nicht angenommen oder zur Abholung bestellte Ware nicht innert 5 Arbeitstagen abgeholt, ist Oxni GmbH berechtigt, ohne weitere Anzeige vom Vertrag zurückzutreten und eine angemessene Umtriebsentschädigung in Rechnung zu stellen.

12.  Gewährleistung

12.1.   Die Gewährleistung erfolgt im gesetzlichen Rahmen. Die Wahl für Nachbesserung, Wandlung, Ersatz oder Preisminderung liegt bei Oxni GmbH.

12.2.   Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind vom Kunden verursachte Schäden (z.B. Sturz, Schlag und Feuchtigkeit, mangelnde Sorgfalt, Fehlmanipulation, unsachgemässe Lagerung etc.).

12.3.   Die Oxni GmbH haftet für getreue und sorgfältige Ausführung und garantiert, dass ihre Leistungen den vertraglichen Bedingungen und Spezifikationen sowie dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen.

12.4.   Die Oxni GmbH ist im Falle einer Gewährleistungspflicht frei, entweder Ersatzlieferung oder Nachbesserung anzubieten.

12.5.   Die Beauftragung für Reparaturen an Dritte erfolgt ausschliesslich durch die Oxni GmbH. Der Anspruch auf Kostenrückerstattung aus Fremdreparaturen ist ausgeschlossen.

12.6.   Für die Softwareprodukte der SYBERA GmbH wird kein Gewähr über die Vollständigkeit, Funktionalität oder Richtigkeit der gelieferten Software übernommen. Insbesondere wird keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden übernommen, welche aus Installation oder Nutzung der mitgelieferten Software hervorgehen.

12.7.   Die Gewährleistungs- und Verjährungsfristen betragen bei allen Produkten 12 Monate nach Rechnungsstellung. Sie werden mit Anerkennung oder Beseitigung eines Mangels nicht unterbrochen.

12.8.   Eine Rückgabe für Softwareprodukte ist ausgeschlossen.

12.9.   Soweit die Haftung der Oxni GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmende, Mitarbeitende, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

12.10.Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.

13.  Widerruf und Kündigung

13.1.   Der Auftrag kann von jeder Vertragspartei jederzeit schriftlich widerrufen oder gekündigt werden. Die bis zur Vertragsauflösung erbrachten Leistungen sind abzugelten.

13.2.   Schadenersatzansprüche wegen Vertragsauflösung zur Unzeit bleiben vorbehalten. Ausgeschlossen ist der Ersatz entgangenen Gewinns.

14.  Abtretung und Verpfändung

14.1.   Die der Oxni GmbH aus dem vorliegenden Vertrag zustehenden Forderungen dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Kunden weder abgetreten noch verpfändet werden.

15.  Export

15.1.   Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung aller einschlägigen in- und ausländischen Exportvorschriften.

15.2.   Der Kunde ist verpflichtet, alle geltenden nationalen und internationalen Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften, insbesondere die der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, Deutschlands und der Vereinigten Staaten einzuhalten. Darüber hinaus ist die Lieferung von gelisteten Dual-Use-Produkten strengstens auf Importe zum freien Verkehr in die Gerichtsbarkeit des Kunden beschränkt. Importe in Freihandelszonen oder Freilager sind strengstens verboten. Diese Verpflichtung gilt nur, soweit sie nicht zu einem Verstoss gegen EU- oder schweizerische Sperrverordnungen führt.

16.  Verfahrensgrundsätze

16.1.   Die Oxni GmbH hält die für ihre Arbeitnehmenden am Ort der Leistung geltenden Arbeitsschutzbestimmung und Arbeitsbedingungen ein.

16.2.   Die Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohngleichheit wird gewährleistet.

16.3.   Als Arbeitsbedingungen gelten die Gesamtarbeitsverträge und die Normalarbeitsverträge, wo diese fehlen die tatsächlichen orts- und berufsüblichen Arbeitsbedingungen.

16.4.   Hält die Oxni GmbH die Verfahrensgrundsätze nicht ein, so schuldet sie eine Konventionalstrafe. Sie beträgt 10% der Vertragssumme, aber höchstens CHF 100‘000.-. Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit die Oxni GmbH nicht von der Einhaltung dieser Pflichten.

17.  Anwendbares Recht und Gerichtsstand

17.1.   Es gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und subsidiär die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.

17.2.   Gerichtsstand ist Winterthur, sofern vertraglich nichts anders vereinbart wurde.

18.  Salvatorische Klausel

18.1.   Sollten diese Regelungen oder Teile dieser Regelungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die deren wirtschaftlichem Sinn am nächsten kommt.

19.  Gültigkeit

19.1.   Ausgabe Januar 2023, bis auf Widerruf.