Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oxni GmbH
1. Allgemeines
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Oxni GmbH und seinen Kunden. Bei Bestellung bestätigen Sie, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und damit einverstanden zu sein. Abweichende Bedingungen von Kunden gelten nur dann, wenn Oxni GmbH ausdrücklich der Annahme dieser Bedingungen zugestimmt hat.
2. Geltungsbereich
2.1. Oxni GmbH beliefert ausschliesslich Firmenkunden, welche die bei Oxni GmbH bestellten Komponenten und Dienstleistungen in ihren selbst hergestellten Maschinen und Anlagen einbauen und verwenden oder diese als Ersatz- oder Austauschteile an Endkunden liefern. Privatpersonen, Distributoren und Händler werden nicht beliefert und entsprechende Aufträge oder Bestellungen können durch Oxni GmbH abgelehnt werden.
2.2. Werden von Oxni GmbH angebotene oder gelieferte Komponenten weiter veräussert, geht jegliche Gefahr auf den Zwischenhändler oder die Privatperson über. Oxni GmbH lehnt in solchen Fällen jegliche Haftung und Verantwortung ab.
2.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen über Dienstleistungen und Produkte mit der Oxni GmbH.
2.4. Mit der Einreichung der Auftragsbestätigung gelten diese AGB vom Kunden als akzeptiert.
2.5. Änderungen oder Ergänzungen müssen von der Oxni GmbH schriftlich bestätigt werden.
2.6. Die Oxni GmbH kann durch schriftliche Erklärung dem Widerruf oder einer Änderung eines bestätigten Auftrages zustimmen, wenn der Stand der geleisteten Arbeiten dies zulässt. Die aus dem Widerruf oder der Änderung eines Auftrages entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
3. Angebot - Verfügbarkeit - Preise
3.1. Das Angebot einschliesslich Demonstration erfolgt unentgeltlich, sofern zwischen dem Kunden und der Oxni GmbH nichts anderes vereinbart wurde.
3.2. Die Oxni GmbH reicht das Angebot gestützt auf die Anfrage des Kunden ein. Es steht ihr frei, zusätzlich Varianten einzureichen.
3.3. Die blosse Einsicht der Angebote auf unsere Website ist unverbindlich und begründet kein Rechtsverhältnis. Die aufgeführten Preise, Produkteabbildungen, Farben und Produktebeschreibungen sind ohne Gewähr. Lieferfristen, Verfügbarkeit, sowie Irrtum vor-behalten.
3.4. Alle Angaben zu Lieferdaten erfolgen unverbindlich. Sie können sich je nach Produktions- und Liefersituation jederzeit ohne Ankündigung ändern. Sollte das Produkt aufgrund der Beschaffungssituation nicht geliefert werden können, tritt eine Lieferunmöglichkeit ein, die zur Vertragsauflösung führt. Der Zwischenverkauf ist vorbehalten.
3.5. Produkte, welche sich bei uns an Lager befinden, werden sofort nach dem Eingang der Bestellung durch uns verarbeitet, andere Produkte werden bei Lieferanten bestellt. Die bestellten Produkte werden gemäss Absprache mit dem Kunden ausgeliefert. Verzögerungen aufgrund Nichtverfügbarkeit bei Lieferanten oder fehlende Informationen vom Kunden ergeben keinerlei Ansprüche des Kunden.
3.6. Angebote sind während 30 Tagen seit Einreichung gültig. Ausgenommen sind Angebote aus unserem Webshop.
3.7. Sämtliche Angaben und Preise in den Angeboten der Oxni GmbH an den Kunden, die sich auf Leistungen von Dritten beziehen, sind bis zur Auftragsbestätigung durch die Oxni GmbH unverbindlich.
3.8. Mündliche Angebote sind unverbindlich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Oxni GmbH.
4. Vergütung – Zahlung
4.1. Die Oxni GmbH erbringt die Leistungen zu Festpreisen oder nach Aufwand. Die Kostenarten und Kostensätze werden im Angebot bekannt gegeben.
4.2. Der Kunde bezahlt die Ware mit einer der bereitgestellten Zahlungsarten innert der vereinbarten Zahlungsfrist.
4.3. Die Preise verstehen sich netto, in Schweizer Franken (CHF) oder Euro (EUR) exklusiv Mehrwertsteuer (MWST), ohne Abzüge, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.4. Die Vergütung gilt alle Leistungen ab, die zur gehörigen Vertragserfüllung notwendig sind. Durch die Vergütung abgedeckt sind insbesondere alle Nebenkosten wie Spesen, Sekretariatsleistungen, alle Sozialleistungen und andere Entschädigungsleistungen für Krankheit, Invalidität und Todesfall sowie öffentliche Abgaben. Die Teuerung wird nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung berücksichtigt.
4.5. Bei Vorauszahlung überweist der Kunden den Rechnungsbetrag innert 3 Tagen nach Erhalt der Bestellbestätigung. Trifft die Vorauszahlung nicht innert 8 Tagen bei Oxni GmbH ein, ist diese berechtigt, ohne weitere Ankündigung vom Vertrag zurückzutreten.
4.6. Die Vergütung wird gemäss Zahlungsplan fällig. Sie richtet sich nach Arbeitsfortschritt und aufgelaufenem Aufwand. Die Oxni GmbH macht sie bei Fälligkeit mit Rechnung geltend. Der Kunde leistet fällige Zahlungen innerhalb dreissig Tagen nach Erhalt der Rechnung. Ist der Kunde mit einer elektronischen Rechnungsübermittlung einverstanden, gilt als Rechnungseingangsdatum der Tag des Versands plus ein Tag.
5. Ausführung
5.1. Die Oxni GmbH verpflichtet sich zu einer sachkundigen und sorgfältigen Vertragserfüllung.
5.2. Vertragsänderungen oder Vertragsergänzungen erfolgen schriftlich.
5.3. Die Oxni GmbH informiert den Kunden regelmässig über den Fortschritt der Arbeiten und zeigt ihm sofort schriftlich alle Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung beeinträchtigen. Dem Kunden steht jederzeit ein Kontroll- und Auskunftsrecht über alle Teile des Auftrags zu.
5.4. Die Lieferfrist wird angemessen verlängert, wenn Behinderungen wie zum Beispiel Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Massnahmen, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Roh- und Betriebsstoffmangel und sonstige unvorhergesehene Ereignisse, welche die Oxni GmbH trotz Anwendung gebotener Sorgfalt nicht abwenden kann und bei der Oxni GmbH selbst oder einem Vorlieferanten eintreten. Das gleiche gilt, wenn der Kunde mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten in Verzug ist.
5.5. Die Oxni GmbH erfüllt den Auftrag grundsätzlich persönlich und darf den Kunden Dritten gegenüber nicht verpflichten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
5.6. Die Oxni GmbH setzt nur sorgfältig ausgewählte und gut ausgebildete Mitarbeitende ein. Sie beachtet dabei insbesondere das Interesse des Kunden an Kontinuität. Sie ersetzt auf Verlangen des Kunden innert nützlicher Frist Mitarbeitende, welche nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen oder sonst wie die Vertragserfüllung beeinträchtigen.
6. Schutzrechte
6.1. Alle bei der Vertragserfüllung durch die Erbringung von Dienstleistungen entstandenen Schutzrechte des geistigen Eigentums gehören dem Kunden.
6.2. Die Oxni GmbH verpflichtet sich, Forderungen Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten unverzüglich abzuwehren und sämtliche Kosten inbegriffen Schadenersatzleistungen, welche dem Kunden daraus entstehen, zu übernehmen.
6.3. Der Kunde verpflichtet sich, die Oxni GmbH unverzüglich über solche Forderungen in Kenntnis zu setzen und ihr alle zu ihrer Abwehr dienlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, soweit nicht Geheimhaltungsgründe entgegenstehen.
6.4. Die Weitergabe der SYBERA Produkte richtet sich nach den aktuellen gültigen lizenztechnischen Verfahrensgrundsätze der SYBERA GmbH. Die Lizenzierung und Registrierung der SYBERA Software erfolgt ausschliesslich durch die SYBERA GmbH.
7. Eigentumsvorbehalt und Gefahrübergang
7.1. Die Oxni GmbH bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümerin der Lieferung. Bei Zahlungsverzug ist die Oxni GmbH nach angemessenerer Frist zur Rückforderung der Ware berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
7.2. Im Falle eines Zahlungsverzuges behält sich Oxni GmbH vor, angemessene Verzugszinsen und Mahngebühren in Rechnung zu stellen.
7.3. Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden über.
8. Wahrung der Vertraulichkeit
8.1. Die Vertragsparteien behandeln alle Tatsachen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Die Vertraulichkeit ist schon vor Beginn des Vertragsabschlusses zu wahren und bleibt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten.
8.2. Will die Oxni GmbH mit diesem Vertragsverhältnis werben oder darüber publizieren, bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Kunden.
9. Verzug
9.1. Die Oxni GmbH kommt bei Nichteinhalten der im Vertrag als verzugsbegründend vereinbarten Termine (Verfalltagesgeschäfte) ohne weiteres in Verzug, in den übrigen Fällen nach Mahnung unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist.
9.2. Wird bis zum Ablauf der Nachfrist der Vertragsinhalt nicht erfüllt, kann der Kunde unter schriftlicher Mitteilung an die Oxni GmbH vom Vertrag zurücktreten. Die bis zur Vertragsauflösung erbrachten Leistungen sind zu vergüten.
9.3. Kommt die Oxni GmbH in Verzug, so schuldet sie eine Konventionalstrafe in der Höhe von 1‰ der Vergütung pro Verspätungstag, höchstens aber 5% der gesamten Vergütung.
9.4. Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit die Oxni GmbH nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. In Fällen höherer Gewalt ist keine Konventionalstrafe geschuldet